Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines

 

Alle Angebote und Leistungen, die von der Hill Promotion GmbH für den Kunden erbracht werden, sowie die Nutzung der Website www.hillpromotion.com und alle zu dieser Domain gehörenden Subdomains, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

2. Geltung

 

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Hill Promotion GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.

Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien, auch wenn sie danach nicht mehr ausdrücklich vereinbart werden.

 

3. Vertragsabschluss

 

Ein Vertragsangebot oder der Auftrag eines Kunden bedarf für einen wirksamen Vertragsabschluss unserer schriftlichen Bestätigung (im Regelfall Zusendung der Auftragsbestätigung). Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende durch eine angemessene, mindestens jedoch 8- tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.

 

4. Preis

 

Alle von uns genannten Preise sind Nettopreise, also exklusive Umsatzsteuer, Transportkosten und sonstiger Spesen, Zölle, Einfuhrabgaben etc.

Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. maßgeblich verändern, so sind wir berechtigt, die Preise einseitig auch nachträglich entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.

 

5. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

 

In Ermangelung einer gegenteiligen schriftlichen Vereinbarung sind unsere Forderungen 14 Tage netto nach Übergabe der Ware spesen- und abzugsfrei entweder bar am Sitz unserer Gesellschaft oder auf unser Geschäftskonto (Erste Bank, IBAN: AT81 2011 1827 3458 7200, BIC: GIBAATWWXXX) zu bezahlen. Vertreter haben keine Inkassovollmacht. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten ausdrücklichen Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges treten allfällige Skontovereinbarungen oder sonstige Nachlässe außer Kraft und es tritt bei Ratenzahlungen Terminverlust ein. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder jedenfalls Verzugszinsen von 12 % pro Jahr einzufordern. Unser Unternehmen ist berechtigt, im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen. Der säumige Schuldner ist weiters verpflichtet, sämtliche uns aus dem Zahlungsverzug entstandenen anwaltlichen Betreibungskosten oder Inkassokosten zu ersetzen. Sofern wir das Mahnwesen selbst betreiben, verpflichtet sich der Schuldner, pro Mahnung einen Beitrag von EUR 10,90 netto sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 3,63 netto zu bezahlen.

 

6. Vertragsrücktritt

 

Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden trotz Mahnung sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt wurde. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens einzufordern. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs– und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

 

7. Lieferung, Transport, Annahmeverzug

 

Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Transport, Fracht, Zölle etc. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt.

Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns auf Gefahr des Kunden einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbetreibenden einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderwärtig zu verwenden. In diesem Fall sind wir berechtigt, den uns daraus entstandenen Schaden samt entgangenem Gewinn zu fordern.

Im Fall des Annahmeverzuges ist nach vorangehender Mahnung auch ein Freihändiger Verkauf oder Selbsthilfeverkauf iSd. § 373 UGB möglich.

 

8. Lieferfrist

 

Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist sowie sämtliche technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu zwei Wochen zu überschreiten.

 

9. Erfüllungsort

 

Erfüllungsort ist, sofern nicht anders vereinbart, der Sitz unseres Unternehmens Hill Promotion GmbH, Percostraße 31, A-1220 Wien.

 

10. Geringfügige Leistungsänderungen

 

Geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtungen gelten vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (z.B. bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur, etc.). Eine produktionsbedingte Über- oder Unterschreitung der bestellten Liefermenge um max. 10 % ist zulässig und wird verrechnet.

 

11. Gefahrenübergang

 

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Der Käufer hat selbst für eine angemessene Transportversicherung zu sorgen.

 

12. Gewährleistung und Mängel

 

Für den Fall, dass wir nur Zwischenhändler der verkauften Ware sind und diese nur weiterleiten, sind wir nicht verpflichtet, unsererseits die Ware einer eingehenden Mängel- oder Vollständigkeitsprüfung zu unterziehen. Unsere Beanstandung gilt deswegen noch als rechtzeitig, wenn unser Abnehmer uns gegenüber unverzüglich seine Beanstandung mitgeteilt hat und diese Beanstandung von uns unverzüglich an unseren Lieferanten weitergegeben worden ist.

 

Die erhaltene Ware ist vom Kunden unverzüglich zu überprüfen. Jegliche Beanstandungen haben für die jeweilige Ware innerhalb angemessener Frist, welche aber keinesfalls 14 Tage überschreiten darf, schriftlich bei sonstigem Ausschluss von jeglicher Haftung, Berufung auf Irrtum und Gewährleistung zu erfolgen. Wird die Lieferung beanstandet, so darf kein Stück der beanstandeten Ware verbraucht oder verändert werden. Geschieht dies doch, so ist die Beanstandung gegenstandslos.

 

13. Schadensersatz

 

Sämtliche Schadensersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Für Schäden, die von Subunternehmern verursacht werden, übernehmen wir keine Haftung.

Vor Anschluss, Anwendung oder Installation EDV- technischer Produkte bzw. vor Installation von Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den auf der Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern. Für verloren gegangene oder beschädigte Daten sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden übernehmen wir keine Verantwortung.

 

Ein Schaden ist unverzüglich in den in Punkt 12 genannten Fristen bei sonstigem Ausschluss jeder Haftung zu melden und geltend zu machen.

 

14. Produkthaftung

 

Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserem Umfeld verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

 

15. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

 

Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahmen sind wir berechtigt, angefallene Transport-, Lager- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde darf bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

 

16. Forderungsabtretungen, Zessionsverbot und Aufrechnungsverbot

 

Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der Offenen-Posten-Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen von § 15 des Versicherungsvertragsgesetzes bereits jetzt an uns abgetreten.

 

Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden (Zessionsverbot).

 

Der Käufer ist nicht berechtigt, gegen unsere Forderungen mit seinen behaupteten Forderungen, weder außergerichtlich noch gerichtlich, aufzurechnen.

 

17. Zurückbehaltung

 

Bei gerechtfertigter Reklamation, außer in den Fällen der Rückabwicklung, ist der Kunde nicht zur Zurückbehaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.

 

18. Ausschluss der laesio enormis

 

Eine Anfechtung des Vertrages durch den Käufer aus dem Grund der Verkürzung über die Hälfte wird ausgeschlossen.

 

19. Rechtswahl, Gerichtsstand

 

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Es ist die Zuständigkeit des für 1220 Wien sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.

 

20. Datenschutz, Adressänderung und Urheberrecht

 

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mit enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

 

21. Internet Freizeichnung

 

Wir sind nicht für die Inhalte verlinkter Internetseiten verantwortlich. Unsere Internetangebote sind freibleibend und vorbehaltlich einer Auftragsbestätigung oder individuellen konkreten Angebotslegung.

 

22. Änderung der AGBs, Salvatorische Klausel

 

Wir sind dazu berechtigt, unsere AGBs laufend anzupassen. In diesem Fall werden wir den Vertragspartner per Email oder anders angemessen verständigen, der binnen 14 Tagen seinen Einspruch gegen die Änderung der Vertragslage erklären kann. In diesem Fall gelten die bisherigen AGBs für laufende Geschäftsfälle, andernfalls werden die geänderten AGBs auch rückwirkend für die laufenden Geschäftsfälle wirksam. Bei neuen Vertragsabschlüssen gelten jedenfalls immer die AGBs in der letzten Fassung.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam oder teilweise unwirksam sein, oder sollte der Vertrag eine Lücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle einer ungültigen Bestimmung gilt eine ihrem wirtschaftlichem Zweck möglichst nahe kommende Regelung als vereinbart.

 

Aus dem Umstand, dass wir einzelne oder alle der uns entstehenden Rechte nicht ausüben, kann ein Verzicht auf diese Rechte nicht abgeleitet werden.

 

Hill Promotion GmbH

Wien, Juni 2017



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